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Autofahren mit 17 Jahren
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Der Lernfahrausweis kann, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, ab 2021 bereits im Alter von 17 Jahren beantragt werden. Die praktische Führerprüfung kann frühestens ein Jahr nach Erhalt des Lernfahrausweises absolviert werden.
Für diejenigen, die den Lernfahrausweis nach dem 20. Altersjahr erwerben, ändert sich nichts, sie müssen diese Lernphase von zwölf Monaten nicht durchlaufen.
Mit dem Lernfahrausweis kannst du bereits Fahrstunden nehmen um nach dem 18. Geburtstag die praktische Prüfung zu absolvieren.
Für Fahrschüler mit Jahrgang 2003 gibt es eine Spezialregelung, diese erkläre ich dir gerne am Telefon; 079 346 01 18
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